Abonnementbedingungen (bei Onlinebestellung)
§ 1 Vertragsschluss
(1) Die auf dieser Internetseite zur Verfügung gestellte Bestellmöglichkeit ist kein bindendes Angebot des Verlages. Vielmehr wird dem Abonnenten die Möglichkeit gegeben, seinerseits ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Abonnementvertrages abzugeben. Der Abonnent gibt dieses Angebot ab, indem er nach durchlaufen des Bestellvorgangs die Bestellung durch Aktivierung der Schaltfläche „zahlungspflichtig bestellen“ absendet. Die Annahme des Angebots steht im freien Ermessen des Verlages. Nach Absendung der Bestellung erhält der Abonnent eine Bestellbestätigung per E-Mail an die von ihm bei dem Bestellvorgang angegebene Adresse. Diese Bestellbestätigung ist keine Annahme des Angebots, sondern lediglich eine Information über den Eingang der Bestellung unter Wiedergabe der Bestelldaten.
(2) Der Abonnementvertrag kommt mit Versand und Zugang der ersten Ausgabe des Top Magazin beim Abonnenten zustande.
§ 2 Vertragsverlängerung und Kündigung
(1) Das Abonnement verlängert sich um jeweils ein Jahr, wenn es nicht drei Monate vor Vertragsablauf gekündigt wird.
(2) Jede Kündigung bedarf zur Wirksamkeit der Textform.
§ 3 Fälligkeit der Zahlungen
Die jährlichen Abonnementgebühren sind nach Erhalt der Rechnung zu zahlen.
§ 4 Zahlungsverzug
(1) Wenn der Abonnent mit der Zahlung der Abonnementgebühr für zumindest einen Monat in Verzug ist, kann der Verlag den Vertrag kündigen. Der Anspruch auf Schadensersatz bleibt vorbehalten. Als Schaden verlangt der Verlag die Abonnementgebühr. Dem Abonnenten bleibt der Nachweis offen, dass nur ein wesentlich geringerer Schaden eingetreten sei.
(2) Für jede Mahnung nach Verzugsbeginn schuldet der Abonnent Mahnkosten in Höhe von 2,- €.
§ 5 Wechsel des Vertragspartners
Der Verlag kann den Vertrag auf ein anderes Vertriebsunternehmen übertragen. Dies setzt voraus, dass der Abonnent hierüber schriftlich unterrichtet wird. Der Abonnent kann innerhalb von zwei Wochen ab Zugang der Unterrichtung nach Satz 2 den Vertrag kündigen; die Kündigungserklärung hat schriftlich zu erfolgen, und zwar entweder gegenüber dem Lieferanten oder gegenüber dem benannten neuen Vertriebsunternehmen.
§ 6 Schlussbestimmungen
Erfüllungsort ist Bonn. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen aus Verträgen ist gleichfalls Bonn. Auf den Abonnementvertrag findet ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.